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   FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96   

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https://dejure.org/2001,2924
FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96 (https://dejure.org/2001,2924)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.10.2001 - 13 K 66/96 (https://dejure.org/2001,2924)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 13 K 66/96 (https://dejure.org/2001,2924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Überschusserzielungsabsicht bei einheitlich angeschafften, teilweise fremdfinanzierten Wertpapieren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 EStG ; § 20 EStG
    Überschusserzielungsabsicht bei teilweise mit Fremdmitteln erworbenen niedrig verzinslichen Bundesanleihen

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschusserzielungsabsicht; Kapitaleinkünfte; Schuldzinsenabzug; Fremdfinanzierung; Wertpapier; Bundesanleihe; Eigenfinanzierung; Rendite - Überschusserzielungsabsicht bei teilweise mit Fremdmitteln erworbenen niedrig verzinslichen Bundesanleihen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überschusserzielungsabsicht bei teilweise mit Fremdmitteln erworbenen niedrig verzinslichen Bundesanleihen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 20
    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei fremdfinanzierten Bundesanleihen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 1390
  • EFG 2002, 141
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    Das ist der Fall, wenn der aufgenommene Kredit zum Erwerb oder zur Schaffung einer Kapitalanlage verwendet wird und der Zweck der Schuldaufnahme in der Erwerbssphäre liegt (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825; BFH-Urteil vom 24. März 1992 VIII R 12/89, BStBl II 1993, 18; BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817).

    Die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen wird in der Rechtsprechung immer dann bejaht, wenn die Fremdfinanzierung der Anschaffung oder dem Halten einer Kapitalanlage dient, bei der nicht die Absicht der Erzielung steuerfreier Vermögensvorteile im Vordergrund steht, sondern auf Dauer gesehen die Absicht der Erzielung eines Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten vorhanden ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98 BFH/NV 2000, 825; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 VIII R 281/83, BStBl II 1989, 16; BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463).

    Die Erwartung, mit der Kapitalanlage auch steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, steht einem vollumfänglichen Schuldzinsenabzug dann nicht entgegen, wenn diese Absicht nur mitursächlich für die Anschaffung der ertragbringenden Kapitalanlage ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825; BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463).

    Dennoch steht nach der Rechtsprechung die Erwartung, mit der Kapitalanlage auch steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, einem vollständigen Schuldzinsenabzug nicht entgegen, wenn diese Absicht nur mitursächlich für die Anschaffung der ertragbringenden Kapitalanlage ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825; BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463).

    Der Bundesfinanzhof hat diese Grundsätze dahingehend konkretisiert, dass die Absicht, steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, für den Schuldzinsenabzug stets irrelevant ist, wenn die Überschusserzielungsabsicht vorliegt (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825).

    Deshalb lehnt der Bundesfinanzhof eine Aufteilung der Werbungskosten bei zu bejahender Überschusserzielungsabsicht und zugleich bestehenden Erwartung, steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, grundsätzlich ab (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825).

    c) Zwar hat der Bundesfinanzhof in dem Urteil vom 7. Dezember 1999 (VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825) offen gelassen, ob entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des VIII. Senats eine bescheidene Rendite ausreicht, oder ob ein wirtschaftlich ins Gewicht fallender Ertrag beabsichtigt sein muss, wie dies vom IV. Senat des Bundesfinanzhofs für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gefordert wird.

  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 12/89

    Schuldzinsen aus Wertpapierdepot als Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    Das ist der Fall, wenn der aufgenommene Kredit zum Erwerb oder zur Schaffung einer Kapitalanlage verwendet wird und der Zweck der Schuldaufnahme in der Erwerbssphäre liegt (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825; BFH-Urteil vom 24. März 1992 VIII R 12/89, BStBl II 1993, 18; BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817).

    a) Nach der Rechtsprechung ist für die Prüfung der Überschusserzielungsabsicht grundsätzlich auf jedes einzelne Wertpapier abzustellen (BFH-Urteil vom 24. März 1992 VIII R 12/89, BStBl II 1993, 18).

    Dagegen können Wertpapiere, die wirtschaftlich die gleiche Funktion erfüllen, zu Gruppen zusammengefasst werden (BFH-Urteil vom 24. März 1992 VIII R 12/89, BStBl II 1993, 18).

  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 132/80

    Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    Die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen wird in der Rechtsprechung immer dann bejaht, wenn die Fremdfinanzierung der Anschaffung oder dem Halten einer Kapitalanlage dient, bei der nicht die Absicht der Erzielung steuerfreier Vermögensvorteile im Vordergrund steht, sondern auf Dauer gesehen die Absicht der Erzielung eines Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten vorhanden ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98 BFH/NV 2000, 825; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 VIII R 281/83, BStBl II 1989, 16; BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463).

    Die Erwartung, mit der Kapitalanlage auch steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, steht einem vollumfänglichen Schuldzinsenabzug dann nicht entgegen, wenn diese Absicht nur mitursächlich für die Anschaffung der ertragbringenden Kapitalanlage ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825; BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463).

    Dennoch steht nach der Rechtsprechung die Erwartung, mit der Kapitalanlage auch steuerfreie Vermögensvorteile zu realisieren, einem vollständigen Schuldzinsenabzug nicht entgegen, wenn diese Absicht nur mitursächlich für die Anschaffung der ertragbringenden Kapitalanlage ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825; BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463).

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    Die Gegenauffassung stellt einen Rückfall in die bereits zu Beginn der achtziger Jahre vom Bundesfinanzhof aufgegebene Rechtsprechung dar, wonach Schuldzinsen nur anteilig bis zur Höhe der erzielten Erträge abzugsfähig waren, weil sie auch der Vermögensmehrung dienten (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1974 VIII R 266/72, BStBl II 1975, 331; Aufgabe der Rechtsprechung in: BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BStBl II 1982, 37).

    a) Die Überschusserzielungsabsicht wird nach der ständigen Rechtsprechung des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs dann bejaht, wenn beim Erwerb einer ertragbringenden Kapitalanlage der Gedanke einer - wenn auch bescheidenen - Rendite eine Rolle spielt und keine erkennbaren objektiven Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine solche nicht erwartet wurde oder mit ihr nicht zu rechnen war (BFH-Urteil vom 30. März 1999 VIII R 70/96, BFH/NV 1999, 1323; BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BStBl II 1982, 37).

  • BFH, 15.12.1987 - VIII R 281/83

    Von Wertsteigerungen des Vermögens abhängiges Verwalterentgelt gehört nicht zu

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    Die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen wird in der Rechtsprechung immer dann bejaht, wenn die Fremdfinanzierung der Anschaffung oder dem Halten einer Kapitalanlage dient, bei der nicht die Absicht der Erzielung steuerfreier Vermögensvorteile im Vordergrund steht, sondern auf Dauer gesehen die Absicht der Erzielung eines Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten vorhanden ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98 BFH/NV 2000, 825; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1987 VIII R 281/83, BStBl II 1989, 16; BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BStBl II 1982, 463).
  • BFH, 01.02.2001 - IV R 3/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Verlustmantelkauf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    a) Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des angestrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 IV R 3/00, BFH/NV 2001/829; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BStBl II 2000, 224; BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 VIII R 36/98, BStBl II 1999, 769).
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    Dementsprechend hat es der Bundesfinanzhof mehrfach abgelehnt, ein einheitliches Aktienpaket aufzuteilen, das in einem einheitlichen Akt zu einheitlichen Konditionen erworben worden ist (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 7/97, BFH/NV 2000, 564; BFH-Urteil vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BStBl II 1997, 454; auch: BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 VIII B 43/98, Juris).
  • BFH, 30.03.1999 - VIII R 70/96

    Einkünfte aus Kapitalvermögen; Überschusserzielungsabsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    a) Die Überschusserzielungsabsicht wird nach der ständigen Rechtsprechung des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs dann bejaht, wenn beim Erwerb einer ertragbringenden Kapitalanlage der Gedanke einer - wenn auch bescheidenen - Rendite eine Rolle spielt und keine erkennbaren objektiven Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine solche nicht erwartet wurde oder mit ihr nicht zu rechnen war (BFH-Urteil vom 30. März 1999 VIII R 70/96, BFH/NV 1999, 1323; BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BStBl II 1982, 37).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    a) Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des angestrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 IV R 3/00, BFH/NV 2001/829; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BStBl II 2000, 224; BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 VIII R 36/98, BStBl II 1999, 769).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86

    Gewinnerzielungsabsicht im Falle eines forstwirtschaftlichen Betriebes trotz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.10.2001 - 13 K 66/96
    Die von dem IV. Senat des Bundesfinanzhofs entschiedenen Fälle sind mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771; BFH-Urteil vom 26. Juni 1985 IV R 149/83, BStBl II 1985, 459).
  • BFH, 26.11.1974 - VIII R 266/72

    Wertpapiere - Erwerb mit Kredit - Privatvermögen - Schuldzinsen - Erzielter

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

  • BFH, 26.06.1985 - IV R 149/83

    Forstbetrieb - Mindestgröße

  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 68/94

    Veräußerung eines mit Darlehenszinsen angeschafften oder hergestellten

  • BFH, 29.10.1998 - VIII B 43/98

    Divergenz - Darlegung - Wertpapier - Kursgewinn - Kapitaleinkünfte -

  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 36/98

    Abzug von Stückzinsen und Gestaltungsmißbrauch

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 08.07.2003 - VIII R 43/01

    Schuldzinsenabzug bei fremdfinanzierten Bundesanleihen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 141 veröffentlicht.
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